Besucht am 28.04.2018Besuchszeit: Abendessen 20 Personen
Restaurant Watergate
- Geschäftsführung-
Bei den St. Pauli Landungsbrücken 8
20359 Hamburg St. Pauli
Nichteinlösung eines Gutscheins
Wendelstein, 04.05.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftsführung,
das wird jetzt leider länger – obwohl es sich „nur“ um die läppische Summe von 25,--€ handelt. Aber manchmal können eben auch 25,--€ vieles ändern… Und glauben Sie mir: Eigentlich hätte ich nicht die Zeit dafür!
Ich will eines vorwegschicken – und genau das macht das Ganze noch schmerzlicher:
Wir (meine Frau und ich sowie unsere ganze Familie) haben uns immer sehr wohl gefühlt bei Ihnen. Das Essen ist top und das Servicepersonal war äußerst freundlich – die Location ist sowieso unschlagbar. Und obwohl wir in Nürnberg leben, waren wir immer, wenn wir in Hamburg waren (ca. 4x im Jahr seit 10 Jahren) regelmäßig bei Ihnen - jedes Mal mindestens zweimal. Unter anderem waren wir im letzten Jahr bei Ihnen, als wir in Ahrensburg geheiratet haben. Und zwar am Abend vorher (02.03.17) mit 25 Personen. Vielleicht waren wir keine Stammgäste, aber immerhin haben wir über die Jahre einige Tausend Euro in Ihrem Etablissement verzehrt. Und... wir haben Sie in unserem nicht gerade kleinen Freundeskreis immer und immer wieder empfohlen. (und nach allem was man hört und in Facebook nachlesen kann, waren viele auch da!). Soweit so gut.
Das Drama begann tatsächlich an jenem Vorabend unserer Vermählung, als einige unserer Freunde meinten es wäre eine gute Idee, uns zur Hochzeit noch ein paar Gutscheine für Ihr Restaurant zu erwerben – und uns am nächsten Tag zu schenken. Das taten sie dann auch, und so hatten wir reichlich Gutscheine, die wir im Laufe des letzten Jahres immer wieder mal eingelöst haben. Bis letzte Woche am 28.04.2018…
Es war genau noch ein Gutschein über 25 (FÜNFUNDZWANZIG!) Euro übrig. Als wir diesen einlösen wollten weigerte sich Ihr Personal (wie wir noch sehen werden, seitens des Personals aus guten Gründen) den Gutschein einzulösen. Begründung: Der ist älter als ein Jahr – was stimmt… aber…
Und jetzt werden wir mal formal juristisch:
Ein Gutschein für den Geld genommen wurde, läuft nach heutigem Rechtsverständnis (ich habe meinen Anwalt gefragt) drei Jahre nach Ende des Jahres der Ausstellung aus - das wäre hier der 31.12.2020! Eine kürzere Befristung ist unwirksam! (alle offen Rechtsprechungen in der Frage gehen eher in die Richtung, dass der Gutschein noch länger gültig ist). Also wäre Ihre Firma verpflichtet gewesen den Gutschein einzulösen.
Das nächste was uns schockiert hat, war die Tatsache, dass es vor Ort keinen Angestellten gab, der über einen Gutschein von 25 (FÜNFUNDZWANZIG!) Euro entscheiden durfte! Es gab keinen Manager oder ähnliches der über eine so läppische Summe von 25 Euro entscheiden durfte. Sorry, wie arm ist das denn? Haben sie gar kein Vertrauen zu Ihren Mitarbeitern, die tatsächlich einen guten Job machen für Sie, liebe Geschäftsführung – und für Ihr Geld! (wenn ich eines gelernt habe in meinem langen Leben als IT-Projektleiter ist es das: Wenn ich meinen Mitarbeitern nicht vertraue – nicht mal für 25 Euro – dann werden sie auch nicht das Beste geben…)
Aber damit nicht genug! Ihre Mitarbeiter haben mir glaubwürdig versichert, dass sie, wenn sie diesen Gutschein annehmen würden, das aus eigener Tasche bezahlen müssten! Das ist rechtlich aus mehreren Sichten falsch:
Erstens haftet ein Arbeitnehmer nur dann, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt – beides liegt hier nicht vor. Aber zweitens ist Ihnen ja gar kein Schaden entstanden. Schließlich haben Sie für diesen Gutschein bares Geld erhalten. Ich finde diese Mitarbeiterführung – nett gesagt – bescheiden.
Ich wollte nochmal kurz schildern wie sehr uns der ganze Vorgang „genervt“ hat. Wir waren wieder in meiner Heimatstadt – wir hatten einen perfekten Tag. wir hatten u.a bei Ihnen gefrühstückt. Der FC St. Pauli hatte gewonnen – und das jenseits jeglicher Hoffnung. Wie gesagt, wir hatten einen perfekten Tag… bis eben zu diesem Zeitpunkt! SIE haben diesen Tag zerstört!!! DAS können Sie nicht zurückbringen…
Was können Sie trotzdem jetzt tun:
Na ja, das mindeste ist, dass sie mir meinen Gutschein über 25,-- Euro erstatten (oder einlösen), weil andernfalls erfüllt das den Straftatbestand des Betrugs (ich habe meine Anwalt gefragt) und ich würde nicht zögern Sie anzuzeigen! Aber wie sie das ganze wieder gut machen wollen – das überlasse ich IHRER Fantasie.
Weil auf der anderen Seite habe ich viel Fantasie als IT-Profi, wie ich Ihnen bei Facebook und Co einen schlechteren Ruf verschaffen kann. Und nein das ist keine Erpressung – ich werde nur meine Meinung kundtun!
Was ich echt nicht verstehe: Wie kann man als Geschäftsführung so dumm sein, und wegen 25,-- Euro einen medialen Super-GAU verursachen. Das ist – in den Worten meines Anwalts – einfach nur dumm! Sie brechen das Recht bei der Nichteinlösung des Gutscheins und nochmal bei Ihren Angestellten, denen sie eine Einlösung vom Gehalt abziehen wollen.. Und sie haben den Grundsatz aller Gewerbetreibenden gebrochen: Ein unzufriedener Kunde wirkt sich schlimmer aus als 1000 zufriedene Kunden…
Fazit: Ihre Geschäftspolitik wird nicht nur Ihnen schaden – sondern auch uns, weil wir gerne bei Ihnen waren – uns schmerzt das! Aber ein Unternehmen, das das Recht bricht und seine Angestellten so behandelt, werde ich nicht mehr aufsuchen. Mehr noch: Ich werde sie nicht mehr empfehlen bzw. vom Besuch abraten. Und zwar allen meinen Bekannten. Und ich werde es in den bekannten Medien (Facebook, Tripadvisor, etc…) entsprechend platzieren…
Ein unzufriedener Kunde… wiegt was auf?
Hochachtungsvoll
Boris Czerwenka
Restaurant Watergate
- Geschäftsführung-
Bei den St. Pauli Landungsbrücken 8
20359 Hamburg St. Pauli
Nichteinlösung eines Gutscheins
Wendelstein, 04.05.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftsführung,
das wird jetzt leider länger – obwohl es sich „nur“ um die läppische Summe von 25,--€ handelt. Aber manchmal können eben auch 25,--€ vieles ändern… Und glauben Sie mir: Eigentlich hätte ich nicht die Zeit dafür!
Ich will eines vorwegschicken – und genau das macht das Ganze noch schmerzlicher:
Wir (meine Frau und ich sowie unsere ganze Familie) haben uns... mehr lesen
Café Watergate
Café Watergate€-€€€Restaurant, Bar, Cafe, Gaststätte04031761003An den Landungsbrücken 8, 20359 Hamburg
1.0 stars -
"Best location... worst Management..." Boris Czerwenka
Restaurant Watergate
- Geschäftsführung-
Bei den St. Pauli Landungsbrücken 8
20359 Hamburg St. Pauli
Nichteinlösung eines Gutscheins
Wendelstein, 04.05.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftsführung,
das wird jetzt leider länger – obwohl es sich „nur“ um die läppische Summe von 25,--€ handelt. Aber manchmal können eben auch 25,--€ vieles ändern… Und glauben Sie mir: Eigentlich hätte ich nicht die Zeit dafür!
Ich will eines vorwegschicken – und genau das macht das Ganze noch schmerzlicher:
Wir (meine Frau und ich sowie unsere ganze Familie) haben uns
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Restaurant Watergate
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Wendelstein, 04.05.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftsführung,
das wird jetzt leider länger – obwohl es sich „nur“ um die läppische Summe von 25,--€ handelt. Aber manchmal können eben auch 25,--€ vieles ändern… Und glauben Sie mir: Eigentlich hätte ich nicht die Zeit dafür!
Ich will eines vorwegschicken – und genau das macht das Ganze noch schmerzlicher:
Wir (meine Frau und ich sowie unsere ganze Familie) haben uns immer sehr wohl gefühlt bei Ihnen. Das Essen ist top und das Servicepersonal war äußerst freundlich – die Location ist sowieso unschlagbar. Und obwohl wir in Nürnberg leben, waren wir immer, wenn wir in Hamburg waren (ca. 4x im Jahr seit 10 Jahren) regelmäßig bei Ihnen - jedes Mal mindestens zweimal. Unter anderem waren wir im letzten Jahr bei Ihnen, als wir in Ahrensburg geheiratet haben. Und zwar am Abend vorher (02.03.17) mit 25 Personen. Vielleicht waren wir keine Stammgäste, aber immerhin haben wir über die Jahre einige Tausend Euro in Ihrem Etablissement verzehrt. Und... wir haben Sie in unserem nicht gerade kleinen Freundeskreis immer und immer wieder empfohlen. (und nach allem was man hört und in Facebook nachlesen kann, waren viele auch da!). Soweit so gut.
Das Drama begann tatsächlich an jenem Vorabend unserer Vermählung, als einige unserer Freunde meinten es wäre eine gute Idee, uns zur Hochzeit noch ein paar Gutscheine für Ihr Restaurant zu erwerben – und uns am nächsten Tag zu schenken. Das taten sie dann auch, und so hatten wir reichlich Gutscheine, die wir im Laufe des letzten Jahres immer wieder mal eingelöst haben. Bis letzte Woche am 28.04.2018…
Es war genau noch ein Gutschein über 25 (FÜNFUNDZWANZIG!) Euro übrig. Als wir diesen einlösen wollten weigerte sich Ihr Personal (wie wir noch sehen werden, seitens des Personals aus guten Gründen) den Gutschein einzulösen. Begründung: Der ist älter als ein Jahr – was stimmt… aber…
Und jetzt werden wir mal formal juristisch:
Ein Gutschein für den Geld genommen wurde, läuft nach heutigem Rechtsverständnis (ich habe meinen Anwalt gefragt) drei Jahre nach Ende des Jahres der Ausstellung aus - das wäre hier der 31.12.2020! Eine kürzere Befristung ist unwirksam! (alle offen Rechtsprechungen in der Frage gehen eher in die Richtung, dass der Gutschein noch länger gültig ist). Also wäre Ihre Firma verpflichtet gewesen den Gutschein einzulösen.
Das nächste was uns schockiert hat, war die Tatsache, dass es vor Ort keinen Angestellten gab, der über einen Gutschein von 25 (FÜNFUNDZWANZIG!) Euro entscheiden durfte! Es gab keinen Manager oder ähnliches der über eine so läppische Summe von 25 Euro entscheiden durfte. Sorry, wie arm ist das denn? Haben sie gar kein Vertrauen zu Ihren Mitarbeitern, die tatsächlich einen guten Job machen für Sie, liebe Geschäftsführung – und für Ihr Geld! (wenn ich eines gelernt habe in meinem langen Leben als IT-Projektleiter ist es das: Wenn ich meinen Mitarbeitern nicht vertraue – nicht mal für 25 Euro – dann werden sie auch nicht das Beste geben…)
Aber damit nicht genug! Ihre Mitarbeiter haben mir glaubwürdig versichert, dass sie, wenn sie diesen Gutschein annehmen würden, das aus eigener Tasche bezahlen müssten! Das ist rechtlich aus mehreren Sichten falsch:
Erstens haftet ein Arbeitnehmer nur dann, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt – beides liegt hier nicht vor. Aber zweitens ist Ihnen ja gar kein Schaden entstanden. Schließlich haben Sie für diesen Gutschein bares Geld erhalten. Ich finde diese Mitarbeiterführung – nett gesagt – bescheiden.
Ich wollte nochmal kurz schildern wie sehr uns der ganze Vorgang „genervt“ hat. Wir waren wieder in meiner Heimatstadt – wir hatten einen perfekten Tag. wir hatten u.a bei Ihnen gefrühstückt. Der FC St. Pauli hatte gewonnen – und das jenseits jeglicher Hoffnung. Wie gesagt, wir hatten einen perfekten Tag… bis eben zu diesem Zeitpunkt! SIE haben diesen Tag zerstört!!! DAS können Sie nicht zurückbringen…
Was können Sie trotzdem jetzt tun:
Na ja, das mindeste ist, dass sie mir meinen Gutschein über 25,-- Euro erstatten (oder einlösen), weil andernfalls erfüllt das den Straftatbestand des Betrugs (ich habe meine Anwalt gefragt) und ich würde nicht zögern Sie anzuzeigen! Aber wie sie das ganze wieder gut machen wollen – das überlasse ich IHRER Fantasie.
Weil auf der anderen Seite habe ich viel Fantasie als IT-Profi, wie ich Ihnen bei Facebook und Co einen schlechteren Ruf verschaffen kann. Und nein das ist keine Erpressung – ich werde nur meine Meinung kundtun!
Was ich echt nicht verstehe: Wie kann man als Geschäftsführung so dumm sein, und wegen 25,-- Euro einen medialen Super-GAU verursachen. Das ist – in den Worten meines Anwalts – einfach nur dumm! Sie brechen das Recht bei der Nichteinlösung des Gutscheins und nochmal bei Ihren Angestellten, denen sie eine Einlösung vom Gehalt abziehen wollen.. Und sie haben den Grundsatz aller Gewerbetreibenden gebrochen: Ein unzufriedener Kunde wirkt sich schlimmer aus als 1000 zufriedene Kunden…
Fazit: Ihre Geschäftspolitik wird nicht nur Ihnen schaden – sondern auch uns, weil wir gerne bei Ihnen waren – uns schmerzt das! Aber ein Unternehmen, das das Recht bricht und seine Angestellten so behandelt, werde ich nicht mehr aufsuchen. Mehr noch: Ich werde sie nicht mehr empfehlen bzw. vom Besuch abraten. Und zwar allen meinen Bekannten. Und ich werde es in den bekannten Medien (Facebook, Tripadvisor, etc…) entsprechend platzieren…
Ein unzufriedener Kunde… wiegt was auf?
Hochachtungsvoll
Boris Czerwenka